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   LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05   

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LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05 (https://dejure.org/2005,41220)
LG Bochum, Entscheidung vom 10.03.2005 - 8 O 7/05 (https://dejure.org/2005,41220)
LG Bochum, Entscheidung vom 10. März 2005 - 8 O 7/05 (https://dejure.org/2005,41220)
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Volltextveröffentlichung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Rädelsführer" als Bezeichnung der Rolle eines Mitarbeiters bei den Opel-Arbeitsniederlegungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05
    a) Tatsachenbehauptungen werden durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert; gerade unabhängig von den subjektiven Auffassungen des sich Äußernden soll etwas als objektiv gegeben hingestellt werden (BVerfG, NJW 1996, 1529 f.).

    b) Werturteile sind dagegen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage, durch Elemente der Stellungnahme, des Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet (BVerfG, NJW 1996, 1529 f.); sie können nicht auf ihren Wahrheitsgehalt im Beweisweg objektiv überprüft werden, sondern nur - gemäß dem jeweils eigenen Standpunkt - als falsch abgelehnt oder als richtig akzeptiert werden (BGH, NJW 1982, 2246; Palandt-Sprau, 63. Aufl., § 824 BGB, Rn. 2).

    c) Bei gemischten Äußerungen, in denen tatsächliche und wertende Elemente einander untrennbar durchdringen (Werturteil mit Tatsachenkern), ist bei der Grundrechtsabwägung die Frage der Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, zu berücksichtigen (BVerfG, NJW 1996, 1529 (1530)).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05
    Insoweit gilt: Bei Werturteilen streitet jedenfalls in Fragen von öffentlichem Interesse eine Vermutung für die Freiheit der Rede (BVerfG, NJW 1995, 3303 (3305)).

    Merkmal der Schmähung ist die das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (BVerfG, NJW 1995, 3303 (3307)).

  • OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00

    Begriff der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckten Schmähkritik

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05
    Die Bezeichnung als "Rädelsführer" stellt äußerlich ein Werturteil dar (ebenso OLG Braunschweig, MMR 2001, 163).

    Anders als in dem vom OLG Braunschweig entschiedenen Fall, in welchem die Bezeichnung als "Rädelsführer" ohne jede Mitteilung eines dieser Bewertung zugrundeliegenden Verhaltens des Betroffenen erfolgte (vgl. OLG Braunschweig, MMR 2001, 163 (164)), liegt hier noch nicht einmal ein Grenzfall vor.

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05
    Daß der Kläger durch diese Bezeichnung nicht in seiner Menschenwürde betroffen, seiner Würde als Mensch entkleidet wird (vgl. BVerfG, NJW 1987, 2661 (2662)), steht außer Frage und wird auch von ihm selbst nicht gerügt.
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05
    Dabei unterfallen zwar nicht nur Werturteile, sondern auch meinungsbezogene Tatsachenbehauptungen dem Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG, NJW 2000, 199 (200)).
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05
    b) Werturteile sind dagegen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage, durch Elemente der Stellungnahme, des Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet (BVerfG, NJW 1996, 1529 f.); sie können nicht auf ihren Wahrheitsgehalt im Beweisweg objektiv überprüft werden, sondern nur - gemäß dem jeweils eigenen Standpunkt - als falsch abgelehnt oder als richtig akzeptiert werden (BGH, NJW 1982, 2246; Palandt-Sprau, 63. Aufl., § 824 BGB, Rn. 2).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05
    Insoweit gilt: Unwahre Tatsachenbehauptungen sind generell zu unterlassen, da an der Verbreitung unwahrer Behauptungen kein schutzwürdiges Interesse bestehen kann (BGH, NJW 1997, 2513).
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